Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem ÖV, dem eigenen Auto, oder dem Velo entstanden sein. Beim Verrechnen von Fahrtkosten gilt es einige Einzelheiten zu berücksichtigen. Denn die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.